Irgendwann ist es genug - es ist schon länger 5 vor 12!

Artikel 5 - Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Dr. Thilo Sarrazin und Roman Reusch haben erlebt, was geschieht, wenn man dieses Recht in Anspruch nimmt:

Während überall in unserem Land die Integrationsprobleme insbesondere von Immigranten aus dem arabischen Raum und der Türkei immer deutlicher sichtbar werden und trotz positiver Beispiele Parallelgesellschaften weiter wachsen, werden diejenigen „kaltgestellt“, die die Probleme offen ansprechen. Die genannten inhaltlichen Fakten spielen dabei in der Debatte keine Rolle, sondern es wird darüber diskutiert, ob die Sprache politisch korrekt war, es wird über das „wie“ diskutiert. Gleichzeitig wachsen die Probleme weiter an. Wir haben uns die Zwangsjacke der „Political-Correctness“ anziehen lassen und werden sie nun nicht mehr los. Wir können aber so nicht weitermachen!

In Wirklichkeit geht es doch gar nicht darum, ob jemand sich politisch korrekt verhält. Es geht auch nicht darum, ob jemand etwas überzogene oder vielleicht sogar verletzende Worte gewählt hat, sondern es geht um Tabus und Denkverbote. Es geht um eine Meinungs- und Gesinnungsdiktatur, die verschiedene Bereiche unserer Gesellschaft längst befallen hat. Erkämpft und errungen ausgerechnet von jenen Kämpfern der 68er-Bewegung, denen einst der Staat zu stark war und die mehr Mitsprache, mehr Demokratie einforderten. Dass sie mit ihrem reflexartigen Eindreschen auf jeden, der nicht ihre Sprache spricht, ihre ureigenen Ziele verraten, fällt anscheinend nicht ins Gewicht. Statt mehr Freiheit kam es zur gänzlichen Kappung unserer kulturellen Wurzeln, die mit einem rapiden Werteverfall einherging und dem gleichzeitigen Anwachsen einer täglich erlebbaren Meinungszensur und Tabuisierung.

Die Probleme einer gescheiterten Integration bestimmter Bevölkerungsgruppen und ihre Folgen offen anzusprechen, ist ein solches Tabu. Wer es bricht, macht sich in bestimmten Kreisen unbeliebt und wenn er seine Aussagen mit Fakten und Tatsachen belegt, wie es Dr. Thilo Sarrazin und vor knapp zwei Jahren auch der Berliner Oberstaatsanwalt, Roman Reusch, getan haben, muss bestraft werden. Dr. Sarrazin sprach die Probleme der Integrationsverweigerung an, die von Generation zu Generation zu- statt abnimmt und belegte dies mit Zahlen und Fakten, die glaubhaft nicht widerlegt werden können. In der Konsequenz verliert er einen Teil seiner Zuständigkeiten bei der Deutschen Bundesbank. 

Längst vergessen scheint der zuvor geschasste Berliner Oberstaatsanwalt, Roman Reusch, immerhin damals Leiter der Intensivtäterabteilung. Er war es, der in einem Vortrag bei der Hanns-Seidel-Stiftung im Dezember 2007 mit Zahlen und Statistiken seiner Abteilung öffentlich machte, dass 80% der Intensivtäter, mit denen er es zu tun hatte, einen Immigrationshintergrund haben. Von diesen 80% seien 90% türkisch- oder arabischstämmig. 

Statt diesen Aufschrei zum Anlass zu nehmen und darüber zu diskutieren, worin die Ursachen liegen oder wenigstens den Versuch zu machen, Gründe dafür zu finden, warum diese Menschen, die sehr oft in unserem Land geboren wurden, in diesem Land aufgewachsen sind und trotz umfangreicher staatlicher Leistungen keinen Weg gefunden haben, ihr Leben in die richtigen Bahnen zu lenken und statt über geeignete Lösungsvorschläge nachzudenken, wird Roman Reusch in eine andere Abteilung abgeschoben, in der der erfolgreiche Staatsanwalt nun Beschwerden und Eingaben bearbeitet. 

Nachdem sich die Aufregung und die Berichterstattungen um seine Versetzung gelegt und sich genug Beschwichtigungslügner zu Wort gemeldet hatten, war die Beschäftigung mit diesem Thema beendet. Ganz so als wären damit die angesprochenen Problem gelöst. Eine wirkungsvolle Reaktion der Politik hat es nicht gegeben und es wurde still um diese Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft. Die Straftaten aber sind uns geblieben. 

So bleibt zu befürchten, dass die Debatte um das Interview mit dem früheren Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin eben wieder kein anders Ergebnis bringt. 

So aber kommen wir nicht weiter, denn die Wirkung dieser „Bestrafungen“ ist fatal, führt sie doch dazu, dass immer weniger den Mut haben, unbequeme Wahrheiten auszusprechen. Erst recht aber sinkt die Bereitschaft der Politik, sich diesen Problemen zu stellen. Eine ehrliche Debatte weicht einer verlogenen. Darüber hinaus erleidet die Demokratie einen erheblichen Schaden. Denn die Meinungsfreiheit ist eine großartige und wichtige Errungenschaft der Demokratie und ein ganz wesentlicher Bestandteil. Niemand muss sich die Aussagen zu Eigen machen, aber es gehört zur Freiheit dazu, die Meinung des Anderen zu respektieren. Erst recht aber müssen wir uns endlich mit den Fakten befassen!

Es ist ganz gewiss nicht die Aufgabe eines Vorstandmitglieds der Deutschen Bundesbank, die Integrationsprobleme anzusprechen und ganz sicher auch nicht die eines Oberstaatsanwalts. Nähme die Politik dieses Thema jedoch ernst und handelte entsprechend, wären die Aussagen von Sarrazin und Reusch entbehrlich und hätten ganz sicher nicht ein solches Medienecho verursacht. Wenn aber seitens der Politik kein wirkungsvolles Gegensteuern spürbar ist und die Probleme deshalb stetig wachsen, schlagen solche Aussagen eben diese Wellen. 

Solange wir nicht die Kraft haben, Tabus anzusprechen und offen und unverkrampft über verschiedene Lösungswege zu streiten, wird es keine Lösungen geben. Damit dürfen wir uns nicht zufrieden geben. Nicht Dr. Sarrazin hat der Deutschen Bundesbank geschadet, sondern allenfalls der Umgang mit seinen Aussagen und das rückgratlose Verhalten des Präsidenten selbst. Er ist es, der seinen Rücktritt erklären muss, denn er dürfte ganz sicher wider besseres Wissen gehandelt haben.

Berlin, den 16. Oktober 2009 - René Stadtkewitz

Bitte machen Sie mit und unterstützen Sie schon jetzt die Petition!

 

Petition ohne Begründung zunächst abgelehnt

Mit Schreiben vom 27. Oktober 2009 teilte mir Herr Müller vom Büro des Petitionsausschusses mit knappen Worten mit, dass mein Anliegen „nicht als öffentliche Petition zugelassen werden kann“. Kurz danach ging Herr Müller in den Ruhestand. Alle Versuche, über die angegebene Telefonnummer eine ausführliche Begründung zu erfahren, blieben erfolglos. 

Am 19. November erreichte ich endlich das inzwischen wieder bezogene Büro. Jedoch konnte auch an diesem Tag keine Begründung für die Entscheidung gegeben werden. 

Warum Herr Müller den dringenden Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Zuwanderung und Integration nicht erkannt hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Die wachsenden Probleme machen jedoch deutlich, dass dringend etwas getan werden muss. Die Instrumente der Vergangenheit waren und sind nicht geeignet, eine Zuwanderung in erster Linie zum Wohle der Allgemeinheit zu organisieren. Integration scheitert nicht selten an der mangelnden Bereitschaft vieler Immigranten und ihrer Nachkommen. Niemand kann ernsthaft in Frage stellen, dass wir Integration nicht durch Aussitzen und Schönreden erreichen werden. 

Die Forderung nach einer bundesweiten Enquetekommission, die zunächst den Ist-Zustand und die Ursachen für mangelnde Integrationsbereitschaft vorbehaltlos erforscht und dem Bundesgesetzgeber Handlungsempfehlung unterbreitet, ist sicher nicht das Allheilmittel, aber sie könnte ein wichtiger Schritt sein.

Wer sich auf dem Online-Portal des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages umschaut, wird erkennen, dass beinahe alle zugelassenen Online-Petitionen darauf hinauslaufen, den Mitgliedern des Deutschen Bundestages Empfehlungen für weitere Entscheidungen oder parlamentarische Initiativen zu geben. Mehr lässt dieses Instrument nicht zu, denn die direkte Mitsprache der Bevölkerung – wie etwa die Möglichkeit eines Volksbegehrens – gibt es auf der Bundesebene nicht. Auch die von mir initiierte und inzwischen von mehr als 9.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützte Petition kann eine solche Empfehlung sein. Ob dann mindestens 25 % der Mitglieder des Deutschen Bundestages dieser Empfehlung folgen, liegt nicht in unserer Hand. 

Es bleibt deshalb für mich völlig unverständlich, wenn ein Mitarbeiter des Petitionsaus-schusses kurz vor seinem Ruhestand mit einer solch lapidaren Mitteilung einem so wichtigen Anliegen eine Absage erteilt. 

Deshalb habe ich in einem weiteren Schreiben an das Büro des Petitionsausschusses die erneute Prüfung verlangt. Sollte der Petitionsausschuss bei seiner Ablehnung bleiben, so muss er dafür wenigstens eine hinreichende Begründung abgeben. 

Darüber hinaus werde ich das Anliegen an alle Fraktionen des Deutschen Bundestages mit der Bitte um Antwort weiterleiten. 

Mit besten Grüßen

René Stadtkewitz

[hier meine Antwort: Link]


Aktualisiert (Sonntag, den 22. November 2009 um 20:15 Uhr)